Der europäische Gerichtsverbund als dynamischer Menschenrechtsverbund
Der Schutz der Menschenrechte obliegt heute nicht mehr allein den nationalen Verfassungsgerichten, sondern auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Europäischen Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht steht daher in einem ständigen Dialog mit den anderen Verfassungsgerichten. Aber wie sieht dieser Dialog aus? Wieviel Gleichklang oder Pluralität soll es geben?
Die Gesellschaft Hamburger Juristen e.V. freut sich, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Voßkuhle im Rahmen einer Vortragsveranstaltung zum Thema "Der europäische Gerichtsverbund als dynamischer Menschenrechtsverbund" auf diese Fragen eingehen wird.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 27. September 2018, um 18 Uhr im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts statt.