Veranstaltungen

Freundschaftliche Kontakte unter den verschiedenen Berufsgruppen zu pflegen, das Gespräch über aktuelle juristische Themen sowie der gemeinsame Blick über den juristischen Tellerrand und den aktuellen Tagesbedarf hinaus bestimmen das Wesen unserer Gesellschaft.

Eine regelmäßige, anspruchsvolle Vortragsreihe, zu der wir hochrangige Persönlichkeiten unterschiedlichster beruflicher und räumlicher Provenienz einladen, bildet den Schwerpunkt unserer Aktivitäten. Zudem treffen wir uns jährlich zu einem gemeinsamen Abendessen - dem Jahresessen.

Darüber hinaus veranstaltet die Gesellschaft Hamburger Juristen in unregelmäßigen Abständen Fortbildungsseminare, den Besuch kultureller Veranstaltungen und Betriebsbesichtigungen.

Todesstrafe in Japan. Zugleich ein Beitrag zur Straftheorie

Die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung, die Bucerius Law School, die Gesellschaft Hamburger Juristen sowie das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht laden Sie herzlich zum deutschsprachigen Vortrag von Prof. Dr. Dres. h.c. Makoto Ida zum Thema "Todesstrafe in Japan. Zugleich ein Beitrag zur Straftheorie" ein.

Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Anna Gallina wird die Veranstaltung mit einem Grußwort eröffnen.

In Japan gibt es weiterhin die Todesstrafe, die zwar nicht häufig, jedoch regelmäßig verhängt und vollstreckt wird. Nutzen und Notwendigkeit der Strafe sind auch in Japan umstritten, auch wenn sich eine Mehrheit der Bevölkerung bei Umfragen für die Beibehaltung ausspricht. Prof. Ida, einer der führenden Strafrechtswissenschaftler des Landes, hat ein Buch mit dem Titel des Vortrags geschrieben, in dem er die Todesstrafe aus der Perspektive der Straftheorie betrachtet. Das Buch, auf das er sich in seinem Vortrag bezieht, hinterfragt die Bedeutung der Theorie von Strafe als Vergeltung, welche heute in der japanischen Strafrechtswissenschaft vorherrschend ist und sowohl von Befürwortern der Todesstrafe als auch denjenigen, die sich für ihre Abschaffung aussprechen, als Grundlage herangezogen wird. Damit zeigt er die Prämissen der aktuellen japanischen Debatte und ihre Probleme auf. Sein Buch ist in Japan auf großes Interesse gestoßen und hat die festgefahrene Diskussion in Wissenschaft und Gesellschaft wieder angeregt. Das Buch wurde nun von Prof. Dr. Matthias K. Scheer ins Deutsche übersetzt und damit für den deutschsprachigen Raum erschlossen.

Das Recht auf Klimaschutz: Vom BVerfG zum Urteil des EGMR "Klimaseniorinnen"

In seinem Urteil vom 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass unzureichender Klimaschutz die Menschenrechte der Schweizer "Klimaseniorinnen" verletzt. Aber was hat der EGMR genau entschieden und wie wird sich das Urteil auf weitere Klimaklagen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt auswirken?

Die Gesellschaft Hamburger Juristen freut sich sehr, dass Frau Dr. Roda Verheyen zum Thema "Das Recht auf Klimaschutz: Vom BVerfG zum Urteil des EGMR 'Klimaseniorinnen'" referieren wird. Frau Dr. Verheyen ist eine renommierte Expertin auf dem Gebiet des Klimaschutzes und Umweltrechts und Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Frau Dr. Verheyen wird uns einen tiefen Einblick in diese komplexen rechtlichen Fragen bieten und uns dabei helfen, die aktuellen Entwicklungen besser zu verstehen. Als langjährige Praktikerin auf dem Gebiet des Umweltrechts verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen und Expertise, die sie mit uns teilen wird.

Wir sind davon überzeugt, dass die Veranstaltung nicht nur für Juristinnen und Juristen von Interesse ist, sondern für alle, die sich für Umwelt- und Klimaschutz einsetzen. Es wird eine Gelegenheit sein, sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren und sich anschließend - wie immer bei Veranstaltungen der GHJ - bei einem Glas Wein auszutauschen.

Mitgliederversammlung 2024

Vor dem Vortrag am Mittwoch, den 25. September 2024, zum Recht auf Klimaschutz werden wir um 17:30 Uhr unsere jährliche Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung abhalten:

  1. Bericht des Vorstands
  2. Jahresabschluss
  3. Bericht des Kassenprüfers
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Neuwahl des Vorstands
  6. Wahl des Kassenprüfers
  7. Sonstiges