Wenn der anwaltliche Einsatz für die Wahrung von Recht und Rechtsstaatlichkeit zum Berufsrisiko wird
Wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Rechte von Bürgern einsetzen, ist das nicht immer nur willkommen. Gerade - aber nicht ausschließlich - in Staaten, die es mit der Wahrung von Rechtsstaatlichkeit nicht so ernst meinen, werden Anwälte weltweit immer wieder an ihrer freien Berufsausübung gehindert oder für die bloße Ausübung ihres Berufs verfolgt, in einigen Fällen sogar getötet.
Wir freuen uns sehr, dass zu dem Thema "Wenn der anwaltliche Einsatz für die Wahrung von Recht und Rechtsstaatlichkeit zum Berufsrisiko wird" Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins am Donnerstag, 9. April 2026, 18:00 Uhr, im Plenarsaal des Hanseatischen OLG Hamburg referieren wird.
Stefan von Raumer veranschaulicht das Phänomen mit konkreten Beispielen und mit Zahlenmaterial aus der Arbeit des deutschen Anwaltvereins und des Dachverbands der europäischen Anwaltsorganisationen im weltweiten Einsatz für bedrohte Anwältinnen und Anwälte, an der er seit Jahren persönlich beteiligt ist. Dabei stellt er neben aktuellen Projekten zur Unterstützung verfolgter Anwälte und zum Schutz der freien anwaltlichen Berufsausübung - neuerdings auch etwa in den USA - auch die neue "Convention for the Protection of the Profession of Lawyer" des Europarats vor, die die deutsche Justizministerin für die Bundesrepublik Deutschland am 26.01.2026 unterzeichnet hat. Alleine die Schaffung dieses neuen bindenden völkerrechtlichen Instruments zeigt, dass die Staatengemeinschaft im Europarat dem Phänomen der Einschränkung der Berufsausübungsfreiheiten der Anwaltschaft und der Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten weltweit ein hohes Gewicht beimisst.
Der Referent gibt einen Überblick über den entstehenden europäischen Rechtsrahmen sowie eine politische und rechtliche Einordnung.
Natürlich besteht Gelegenheit zu Fragen und eigenen Beiträgen im Rahmen der Diskussion, die anschließend bei einem Glas Wein fortgeführt werden kann.