Veranstaltungen

Freundschaftliche Kontakte unter den verschiedenen Berufsgruppen zu pflegen, das Gespräch über aktuelle juristische Themen sowie der gemeinsame Blick über den juristischen Tellerrand und den aktuellen Tagesbedarf hinaus bestimmen das Wesen unserer Gesellschaft.

Eine regelmäßige, anspruchsvolle Vortragsreihe, zu der wir hochrangige Persönlichkeiten unterschiedlichster beruflicher und räumlicher Provenienz einladen, bildet den Schwerpunkt unserer Aktivitäten. Zudem treffen wir uns jährlich zu einem gemeinsamen Abendessen - dem Jahresessen.

Darüber hinaus veranstaltet die Gesellschaft Hamburger Juristen in unregelmäßigen Abständen Fortbildungsseminare, den Besuch kultureller Veranstaltungen und Betriebsbesichtigungen.

Wenn der anwaltliche Einsatz für die Wahrung von Recht und Rechtsstaatlichkeit zum Berufsrisiko wird

Wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Rechte von Bürgern einsetzen, ist das nicht immer nur willkommen. Gerade - aber nicht ausschließlich - in Staaten, die es mit der Wahrung von Rechtsstaatlichkeit nicht so ernst meinen, werden Anwälte weltweit immer wieder an ihrer freien Berufsausübung gehindert oder für die bloße Ausübung ihres Berufs verfolgt, in einigen Fällen sogar getötet.

Wir freuen uns sehr, dass zu dem Thema "Wenn der anwaltliche Einsatz für die Wahrung von Recht und Rechtsstaatlichkeit zum Berufsrisiko wird" Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins am Donnerstag, 9. April 2026, 18:00 Uhr, im Plenarsaal des Hanseatischen OLG Hamburg referieren wird.

Stefan von Raumer veranschaulicht das Phänomen mit konkreten Beispielen und mit Zahlenmaterial aus der Arbeit des deutschen Anwaltvereins und des Dachverbands der europäischen Anwaltsorganisationen im weltweiten Einsatz für bedrohte Anwältinnen und Anwälte, an der er seit Jahren persönlich beteiligt ist. Dabei stellt er neben aktuellen Projekten zur Unterstützung verfolgter Anwälte und zum Schutz der freien anwaltlichen Berufsausübung - neuerdings auch etwa in den USA - auch die neue "Convention for the Protection of the Profession of Lawyer" des Europarats vor, die die deutsche Justizministerin für die Bundesrepublik Deutschland am 26.01.2026 unterzeichnet hat. Alleine die Schaffung dieses neuen bindenden völkerrechtlichen Instruments zeigt, dass die Staatengemeinschaft im Europarat dem Phänomen der Einschränkung der Berufsausübungsfreiheiten der Anwaltschaft und der Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten weltweit ein hohes Gewicht beimisst.

Der Referent gibt einen Überblick über den entstehenden europäischen Rechtsrahmen sowie eine politische und rechtliche Einordnung.

Natürlich besteht Gelegenheit zu Fragen und eigenen Beiträgen im Rahmen der Diskussion, die anschließend bei einem Glas Wein fortgeführt werden kann.

Mitgliederversammlung 2026

Im Vorgang zu unserem Beitrag am 9. April 2026 zum Thema "Wenn der anwaltliche Einsatz für die Wahrung von Recht und Rechtsstaatlichkeit zum Berufsrisiko wird" (der gegen 18:00 Uhr beginnt), werden wir um 17:30 Uhr unsere jährliche Mitgliederversammlung mit der folgenden Tagesordnung abhalten:

  1. Bericht des Vorstandes
  2. Jahresabschluss
  3. Bericht des Kassenprüfers
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Neuwahl des Vorstands
  6. Wahl des Kassenprüfers
  7. Sonstiges

Bedingungen unabhängiger Verfassungsgerichtsbarkeit

Eine unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit ist ein zentrales Element einer demokratischen Gesellschaft. Wie das Beispiel in anderen Staaten zeigt, kann sie jedoch überraschend schnell einem erheblichen politischen Druck ausgesetzt sein. Dieser Druck kann vielfältige Formen annehmen. Er kann nicht nur in Anfeindungen im Internet bestehen, sondern durch eine Änderung von Gesetzen, z.B. bei der Wahl von Verfassungsrichtern, oder durch eine Weigerung, Entscheidungen des Verfassungsgerichts umzusetzen. Wie Deutschland oberstes Verfassungsorgan dauerhaft geschützt werden kann, ist eine Frage, der in Zeiten wachsender politischer Unsicherheit zunehmende Brisanz zukommt.

Die Gesellschaft Hamburger Juristen freut sich daher sehr, dass zu dem Thema "Bedingungen unabhängiger Verfassungsgerichtsbarkeit" Herr Peter Müller, Bundesverfassungsrichter a.D. und früherer Ministerpräsident des Saarlandes, am Montag, 16. Februar 2026, 18:00 Uhr, im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg referieren wird.

Natürlich besteht wie immer Gelegenheit zu Fragen im Rahmen der Diskussion. Sie können auch gerne Gäste mitbringen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.