Über uns
125 Jahre nach ihrer Gründung hat die GHJ eine einfache, prägnante Satzung, knapp 400 Mitglieder, einen aktiven Vorstand und einen prominenten Beirat.
Wir pflegen freundschaftliche Kontakte mit ähnlichen Institutionen unserer Stadt, mit denen wir gelegentlich auch Veranstaltungen zusammen durchführen. Das sind insbesondere der Hamburgische Richterverein, der Hamburgische Anwaltverein und der Rechtsstandort Hamburg e.V.
Personen
Der Vorstand leitet die Vereinigung und vertritt sie nach außen. Unser Beirat unterstützt den Vorstand und gibt Anregungen zum Programm. Ihm gehören führende Vertreter der juristischen Gruppierungen Hamburgs an.
Vorstand
- Simone Käfer
Vorsitzende des Vorstands
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hamburg - Kirsa Steinke
Stellvertretende Vorsitzende
Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg - Dr. Henrik Drinkuth
Schriftführer
Rechtsanwalt - Dr. Wolfgang Rösing
Schatzmeister
Notar - Prof. Dr. iur. Dipl.-Soz. Marion Albers
Professorin für Öffentliches Recht, Informations- und Kommunikationsrecht, Gesundheitsrecht und Rechtstheorie an der Universität Hamburg - Dr. Jörg Arzt-Mergemeier
Finanzbehörde Hamburg - Ines Hilpert-Kruck
Rechtsanwältin
Beirat
- Dr. Jörg Fröhlich
Generalstaatsanwalt - Christian Graf
Geschäftsführer der Handelskammer Hamburg, Geschäftsbereich Recht & Fairplay - Anne Groß
Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Hamburg - Dr. Christian Lemke
Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg - Thomas Mansfeld
General Counsel / Chief Compliance Officer der Hapag Lloyd AG - Prof. Dr. Tilman Repgen
Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg - Wolfgang Siewert
Präsident des Landessozialgerichts Hamburg - Dr. Marc Tully
Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts - Meinhard Weizmann
Geschäftsführer der Bucerius Law School gGmbH - Heiko Zier
Präsident der Hamburgischen Notarkammer
Satzung
Die für Juristen erfrischend kurze Satzung der GHJ lautet:
§ 1
- Der Verein führt in Wiederaufnahme der Bestrebungen des am 14. August 1846 gegründeten "Vereins Hamburger Juristen", welche die "Gesellschaft Hamburger Juristen" bis 1934 in zeitgemäß veränderter Gestalt fortgesetzt hat, den Namen "Gesellschaft Hamburger Juristen" und hat seinen Sitz in Hamburg.
- Als Aufgabe hat er sich gesetzt, in Hamburg die Erkenntnisse und Erfahrungen der einzelnen Gruppen des hamburgischen Rechtslebens der Gesamtheit der hamburgischen Juristen fruchtbar zu machen, ihnen durch Vorträge fachliche Anregung zu geben und, soweit es die Zeitumstände ermöglichen, eine persönliche Fühlungnahme herbeizuführen.
- Die Gesellschaft ist in das Vereinsregister einzutragen.
§ 2
- Mitglied des Vereins kann jeder in Hamburg ansässige Jurist werden, der die erste juristische Prüfung bestanden hat oder den Grad eines Doktors der Rechte besitzt. In besonderen Fällen können auch Juristen, die nicht in Hamburg ansässig sind, aber eine dieser Voraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden.
- Über die Aufnahme beschließt ein Aufnahmeausschuss, dessen Zusammensetzung der Vorstand bestimmt.
- Der Austritt aus dem Verein kann nur auf das Ende des laufenden Kalenderjahres erklärt werden und hat durch schriftliche Anzeige an den Vorstand zu erfolgen.
- Aus wichtigem Grund kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich vom Vorstand festgesetzt. Er beträgt vorläufig € 25,00. Der Vorstand kann in besonderen Fällen den Beitrag ermäßigen oder von der Einziehung eines Beitrages absehen.
§ 3
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren zwei bis sieben Vereinsmitgliedern, die alljährlich von der Mitgliederversammlung gewählt werden; der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
- Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Schriftführer und einen Kassenverwalter.
- Vorstand im Sinne des Gesetzes sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende; jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
- Der Vorstand ist befugt, sich selbst bis auf die zulässige Höchstzahl seiner Mitglieder zu ergänzen.
§ 4
- Die Mitgliederversammlung wird jährlich zur Entgegennahme der vom Kassenverwalter vorzulegenden Abrechnung über das abgelaufene Jahr und zur Wahl des Vorstandes berufen.
- Eine Mitgliederversammlung ist ferner zu berufen:
a) wenn der Vorstand es für erforderlich erachtet oder
b) wenn es von mindestens 25 Mitgliedern unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand beantragt wird. - Die Berufung erfolgt schriftlich durch den Schriftführer des Vereins. In der Berufung ist die Tagesordnung anzugeben.
- Über die gefassten Beschlüsse ist von dem Schriftführer oder von einem vom Vorsitzendes des Vorstandes mit der Vertretung des Schriftführers betrauten Mitglied ein Protokoll aufzunehmen und zu unterzeichnen.
Geschichte
Am 10. Oktober 1885 gründeten namhafte Richter und Anwälte der Hansestadt die Gesellschaft Hamburger Juristen. Sie ist damit die älteste, traditionsreichste Vereinigung, die das Rechtsleben der Hansestadt engagiert begleitet.
Im Laufe der Jahre gehörten der GHJ maßgebliche Persönlichkeiten des Hamburgischen Rechtslebens an. Ob das auch heute noch so ist, entscheiden Sie!
Personalia
Als Vorsitzende des Vorstandes waren tätig:
- 1886 - 1916
Dr. Rudolf Martin
Senatspräsident - 1916 - 1917
Dr. Otto Brandis
Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 1917 - 1918
Dr. Dehn
Rechtsanwalt - 1918 - 1928
Dr. Max Schramm
Senator und Bürgermeister - 1928 - 1932
Prof. Dr. Alfred Bertram - 1934 - 1946
Die GHJ wird von den Nationalsozialisten aufgelöst und nach Kriegsende neu gegründet. - 1946 - 1964
Dr. Herbert Ruscheweyh
Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 1965 - 1974
Dr. Walter Reimers
Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 1974 - 1982
Dr. Klaus-Dietrich Zimmermann
Vizepräsident des Landgerichts - 1982 - 1994
Dr. Helmut Plambeck
Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 1994 - 2006
Dr. Jürgen Daniels
Vorsitzender Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht - 2006 - 2013
Hans-Hermann Lauenstein
Vorsitzender Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht
Literaturhinweise
Näheres über die Geschichte der GHJ findet Sie in "Gesellschaft Hamburger Juristen 1885 - 1985, Erinnerungsschrift anläßlich ihres hundertjährigen Bestehens im Dezember 1985" von Lutz Jasper, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg (Verlag Dr. Otto Schmidt KG).
Außerdem verweisen wir auf den Beitrag "Juristische Vereinigungen in Hamburg" von Jürgen Daniels in "Recht und Juristen in Hamburg", herausgegeben von Jan Albers u. a., Carl Heymanns Verlag KG, 1994 (dort insbesondere unter IV 1 Seite 304 f.)