Über uns

125 Jahre nach ihrer Gründung hat die GHJ eine einfache, prägnante Satzung, knapp 400 Mitglieder, einen aktiven Vorstand und einen prominenten Beirat.

Wir pflegen freundschaftliche Kontakte mit ähnlichen Institutionen unserer Stadt, mit denen wir gelegentlich auch Veranstaltungen zusammen durchführen. Das sind insbesondere der Hamburgische Richterverein, der Hamburgische Anwaltverein und der Rechtsstandort Hamburg e.V.

Personen

Der Vorstand leitet die Vereinigung und vertritt sie nach außen. Unser Beirat unterstützt den Vorstand und gibt Anregungen zum Programm. Ihm gehören führende Vertreter der juristischen Gruppierungen Hamburgs an.

Vorstand

  • Simone Käfer
    Vorsitzende des Vorstands
    Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hamburg
  • Christoph Hütteroth
    Stellvertretender Vorsitzender
    Richter am Oberlandesgericht Hamburg
  • Dr. Henrik Drinkuth
    Schriftführer
    Rechtsanwalt
  • Dr. Wolfgang Rösing
    Schatzmeister
    Notar
  • Prof. Dr. iur. Dipl.-Soz. Marion Albers
    Professorin für Öffentliches Recht, Informations- und Kommunikationsrecht, Gesundheitsrecht und Rechtstheorie an der Universität Hamburg
  • Dr. Jörg Arzt-Mergemeier
    Finanzbehörde Hamburg
  • Dr. Rolf Gestefeld
    Präsident des Oberverwaltungsgerichts Hamburg a.D.
  • Ines Hilpert-Kruck
    Rechtsanwältin

Beirat

  • Dr. Jörg Fröhlich
    Generalstaatsanwalt
  • Christian Graf
    Geschäftsführer der Handelskammer Hamburg, Geschäftsbereich Recht & Fairplay
  • Anne Groß
    Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Hamburg
  • Dr. Christian Lemke
    Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
  • Thomas Mansfeld
    General Counsel / Chief Compliance Officer der Hapag Lloyd AG
  • Prof. Dr. Tilman Repgen
    Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
  • Wolfgang Siewert
    Präsident des Landessozialgerichts Hamburg
  • Dr. Marc Tully
    Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts
  • Meinhard Weizmann
    Geschäftsführer der Bucerius Law School gGmbH
  • Heiko Zier
    Präsident der Hamburgischen Notarkammer

Satzung

Die für Juristen erfrischend kurze Satzung der GHJ lautet:

§ 1

  1. Der Verein führt in Wiederaufnahme der Bestrebungen des am 14. August 1846 gegründeten "Vereins Hamburger Juristen", welche die "Gesellschaft Hamburger Juristen" bis 1934 in zeitgemäß veränderter Gestalt fortgesetzt hat, den Namen "Gesellschaft Hamburger Juristen" und hat seinen Sitz in Hamburg.
  2. Als Aufgabe hat er sich gesetzt, in Hamburg die Erkenntnisse und Erfahrungen der einzelnen Gruppen des hamburgischen Rechtslebens der Gesamtheit der hamburgischen Juristen fruchtbar zu machen, ihnen durch Vorträge fachliche Anregung zu geben und, soweit es die Zeitumstände ermöglichen, eine persönliche Fühlungnahme herbeizuführen.
  3. Die Gesellschaft ist in das Vereinsregister einzutragen.

§ 2

  1. Mitglied des Vereins kann jeder in Hamburg ansässige Jurist werden, der die erste juristische Prüfung bestanden hat oder den Grad eines Doktors der Rechte besitzt. In besonderen Fällen können auch Juristen, die nicht in Hamburg ansässig sind, aber eine dieser Voraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden.
  2. Über die Aufnahme beschließt ein Aufnahmeausschuss, dessen Zusammensetzung der Vorstand bestimmt.
  3. Der Austritt aus dem Verein kann nur auf das Ende des laufenden Kalenderjahres erklärt werden und hat durch schriftliche Anzeige an den Vorstand zu erfolgen.
  4. Aus wichtigem Grund kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich vom Vorstand festgesetzt. Er beträgt vorläufig € 25,00. Der Vorstand kann in besonderen Fällen den Beitrag ermäßigen oder von der Einziehung eines Beitrages absehen.

§ 3

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren zwei bis sieben Vereinsmitgliedern, die alljährlich von der Mitgliederversammlung gewählt werden; der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
  2. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Schriftführer und einen Kassenverwalter.
  3. Vorstand im Sinne des Gesetzes sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende; jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
  4. Der Vorstand ist befugt, sich selbst bis auf die zulässige Höchstzahl seiner Mitglieder zu ergänzen.

§ 4

  1. Die Mitgliederversammlung wird jährlich zur Entgegennahme der vom Kassenverwalter vorzulegenden Abrechnung über das abgelaufene Jahr und zur Wahl des Vorstandes berufen.
  2. Eine Mitgliederversammlung ist ferner zu berufen:
    a) wenn der Vorstand es für erforderlich erachtet oder
    b) wenn es von mindestens 25 Mitgliedern unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand beantragt wird.
  3. Die Berufung erfolgt schriftlich durch den Schriftführer des Vereins. In der Berufung ist die Tagesordnung anzugeben.
  4. Über die gefassten Beschlüsse ist von dem Schriftführer oder von einem vom Vorsitzendes des Vorstandes mit der Vertretung des Schriftführers betrauten Mitglied ein Protokoll aufzunehmen und zu unterzeichnen.

Geschichte

Am 10. Oktober 1885 gründeten namhafte Richter und Anwälte der Hansestadt die Gesellschaft Hamburger Juristen. Sie ist damit die älteste, traditionsreichste Vereinigung, die das Rechtsleben der Hansestadt engagiert begleitet.

Im Laufe der Jahre gehörten der GHJ maßgebliche Persönlichkeiten des Hamburgischen Rechtslebens an. Ob das auch heute noch so ist, entscheiden Sie!

Personalia

Als Vorsitzende des Vorstandes waren tätig:

  • 1886 - 1916
    Dr. Rudolf Martin
    Senatspräsident
  • 1916 - 1917
    Dr. Otto Brandis
    Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts
  • 1917 - 1918
    Dr. Dehn
    Rechtsanwalt
  • 1918 - 1928
    Dr. Max Schramm
    Senator und Bürgermeister
  • 1928 - 1932
    Prof. Dr. Alfred Bertram
  • 1934 - 1946
    Die GHJ wird von den Nationalsozialisten aufgelöst und nach Kriegsende neu gegründet.
  • 1946 - 1964
    Dr. Herbert Ruscheweyh
    Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts
  • 1965 - 1974
    Dr. Walter Reimers
    Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts
  • 1974 - 1982
    Dr. Klaus-Dietrich Zimmermann
    Vizepräsident des Landgerichts
  • 1982 - 1994
    Dr. Helmut Plambeck
    Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts
  • 1994 - 2006
    Dr. Jürgen Daniels
    Vorsitzender Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht
  • 2006 - 2013
    Hans-Hermann Lauenstein
    Vorsitzender Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht

Literaturhinweise

Näheres über die Geschichte der GHJ findet Sie in "Gesellschaft Hamburger Juristen 1885 - 1985, Erinnerungsschrift anläßlich ihres hundertjährigen Bestehens im Dezember 1985" von Lutz Jasper, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg (Verlag Dr. Otto Schmidt KG).

Außerdem verweisen wir auf den Beitrag "Juristische Vereinigungen in Hamburg" von Jürgen Daniels in "Recht und Juristen in Hamburg", herausgegeben von Jan Albers u. a., Carl Heymanns Verlag KG, 1994 (dort insbesondere unter IV 1 Seite 304 f.)